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Spielregeln 
Mit der Anmeldung und der Teilnahme an der jobwin.ch-Dienstleistung akzeptieren Sie rechtsgültig die nachfolgenden Spielregeln als Vertragsbestandteil.
Die Grundlage für den Erfolg von jobwin.ch ist eine absolute Fairness aller Teilnehmer!
Die jobwin.ch-Auftragsauktion wird von der zeitwerk GmbH, CH-Basel (nachfolgend "zeitwerk" genannt) entwickelt und betrieben.
 jobwin.ch-Dienstleistung
Das zeitwerk stellt den angemeldeten Teilnehmern mit der jobwin.ch-Jobbörse eine Internet-Plattform für die Ausschreibung und die Suche nach Dienst- und Handwerkleistungen kostenlos zur Verfügung. Das zeitwerk betreibt die jobwin.ch-Jobbörse im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden unternehmerischen Ressourcen und gemäss dem aktuellen Stand der Technik. Das zeitwerk kann keine Garantie für eine ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistungen übernehmen.
 Teilnahme
Teilnehmen dürfen mündige natürliche Personen, die uneingeschränkt geschäftsfähig sind sowie juristische Personen.
Für die Nutzung von jobwin.ch ist eine Anmeldung erforderlich, mit welcher diese Spielregeln akzeptiert werden. Bei der Anmeldung sind alle abgefragten Daten wahrheitsgetreu und vollständig anzugeben. Es wird eine Firmen- und die Wohnadresse des Teilnehmers verlangt, Postfachadressen sind nicht gültig. Die Teilnehmer haben eine ansprechbare E-Mail-Adresse zu unterhalten und melden Änderungen der Personalien ohne Verzug. Falls durch unzutreffende Personalien oder unzustellbare Nachrichten Kosten entstehen, so trägt diese der Teilnehmer.
 Identifikation
Das zeitwerk überprüft Neuanmeldungen sporadisch auf Plausibilität, kann jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Angaben der Teilnehmer tatsächlich zutreffen. Teilnehmer, die falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht haben, werden sofort von der Teilnahme ausgeschlossen. Unter bestimmten Umständen, insbesondere jedoch wenn Schaden entstanden ist, behalten wir uns rechtliche Schritte vor.
Die Teilnehmer erhalten kostenlos Gelegenheit, ihre Identität anhand von Dokumenten zu belegen. Identifizierte Teilnehmer werden auf der Plattform entsprechend gekennzeichnet.
 Vertragspartner
Zu Vertragspartnern werden bei Beendigung einer Job-Auktion der Anbieter und der Bieter mit dem niedrigsten Gebot und bei Offertanfragen der Anbieter und derjenige Teilnehmer, dessen Offerte ausgewählt wurde. Hierdurch entsteht ein Auftragsverhältnis gemäss Art. 394 ff. des Schweizerischen Obligationenrechtes. Für die Ausführung, Bezahlung und Versteuerung der Aufträge sind ausschliesslich die Vertragsparteien verantwortlich. Das zeitwerk ist in keiner Weise Vertragspartner bei den über die Plattform abgeschlossenen Aufträge, sondern stellt lediglich die Dienstleistung zur Verfügung.
 Auftragsbeschreibungen
Der Anbieter beschreibt den Auftrag möglichst präzis und umfassend. Es dürfen keine Adressdaten, E-Mailadressen oder Telefonnummern in der Auftragsbeschreibung aufgeführt werden. Die Teilnehmer bleiben anonym. Erst nach Ablauf der Auktion werden die Kontaktdaten ausgetauscht.
 Gebühren
Die Gebühren bezahlt der der Anbieter. Für den Bieter enstehen keine Kosten! Die Gebühren werden fällig bei Abschluss der Auktion oder nach Auswahl einer eingegangenen Offerte und betragen 2% des Auftragvolumens. Kommt kein Abschluss zustande, weil kein Gebot eingegangen ist oder weil keine Offerte ausgewählt wurde, entstehen keine Kosten. Sollte ein Auftragnehmer einen Auftrag nachweislich nicht antreten, so werden die Gebühren dem Anbieter des Auftrags zurückerstattet und dem Auftragnehmer auferlegt.
Die Gebühren werden dem auf der Plattform integrierten jobwin.ch-Konto belastet. Negative Kontostände müssen innert 10 Tagen ausgeglichen werden. Rückzahlungen aus dem Konto sowie Einzahlungen unter 20.00 CH sind nicht möglich.
 Bewertungen
Nach abgeschlossenem Auftrag haben Bieter und Anbieter die Möglichkeit sich gegenseitig für die erbrachten Leistungen sachlich und wahrheitsgetreu zu bewerten. Eine inhaltliche Überprüfung durch zeitwerk findet nicht statt. Das Erpressen von Bewertungen ist ein ernster Regelverstoss und wird strikte untersagt. zeitwerk nimmt entsprechende Meldungen entgegen.
 Ausschluss
Von der jobwin.ch-Jobbörse ausgeschlossen wird, wer gegen die Spielregeln verstösst oder Gesetze bricht.
Im Speziellen kann ausgeschlossen werden
- wer falsche Angaben zu seiner Identität gemacht hat
- wer widerrechtliche, unsittliche oder täuschende Ausschreibungen macht
- wer mehrere Identitäten führt oder Absprachen mit anderen Teilnehmern getroffen hat,
  die dazu dienen, Preise zu drücken
- wer ungültige oder unrechtmässige Dokumente zur Identifizierung benützt hat
- wer angenommene Jobs nicht antritt
- wer ausgeschriebene Arbeiten nicht vergibt
- wer ausgeführte Arbeiten nicht bezahlt
 Datenschutz
Das zeitwerk gibt Ihre Daten nur unter den folgenden Bedingungen weiter:
- Nach Abschluss einer Job-Auktion erhalten der Anbieter und der Bieter mit dem niedrigsten Gebot
  oder bei Offertanfragen jener der den Auftrag erhält die Kontaktdaten und die
  zusätzlich definierten Kontaktinformationen.
- Es liegt eine vollstreckbare richterliche Anordnung vor, die uns zur Herausgabe von Daten zwingt.
Ausserhalb dieser Bedingungen werden Ihre Daten weder weitergegeben noch sonstwie ausserhalb der Plattform verwendet.
 Löschen der Daten
Sie können jederzeit eine Löschung Ihres Accounts verlangen. Damit werden Ihre persönlichen Daten gelöscht, sofern Sie nicht mehr in laufende Geschäfte involviert sind.
 Änderung der Spielregeln
zeitwerk ist jederzeit berechtigt diese Spielregeln zu ändern.
Jeder Teilnehmer wird über beschlossene Änderungen vorgängig per E-Mail informiert und erhält die Möglichkeit von aktuellen Angeboten und Ausschreibungen zurückzutreten, falls er die geänderten Spielregeln nicht akzeptieren möchte.
Soweit einzelne Bestimmungen der vorliegenden Spielregeln ganz oder teilweise unwirksam sind, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche aus diesem Vertrag entspringenden Streitigkeiten unterliegen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel-Stadt, Schweiz.



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